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GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
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GdB Tabelle
Adipositas

Adipositas

Adipositas ist ein ernsthaftes Gesundheitsproblem, das durch eine übermäßige Ansammlung von Körperfett gekennzeichnet ist. Es entsteht in der Regel durch eine Kombination aus genetischen, Umwelt- und Verhaltensfaktoren. Eine unausgewogene Ernährung mit hohem Kaloriengehalt und ein Mangel an körperlicher Aktivität sind häufige Ursachen für die Entwicklung von Adipositas.

Die gesundheitlichen Risiken von Adipositas sind vielfältig und können schwerwiegend sein. Menschen mit Adipositas haben ein erhöhtes Risiko für Herzerkrankungen, Schlaganfälle, Typ-2-Diabetes, bestimmte Krebsarten, Gelenkprobleme und Atemwegserkrankungen. Darüber hinaus kann Adipositas auch zu psychischen Belastungen wie Depressionen und geringem Selbstwertgefühl führen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Adipositas nicht nur ein ästhetisches Problem ist, sondern auch die Lebensqualität und die Lebenserwartung beeinträchtigen kann. Daher ist es ratsam, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Adipositas vorzubeugen oder zu behandeln.

Eine gesunde Ernährung, die reich an Obst, Gemüse, Vollkornprodukten und magerem Eiweiß ist, kann helfen, das Risiko für Adipositas zu reduzieren. Regelmäßige körperliche Aktivität ist ebenfalls wichtig, um den Stoffwechsel anzukurbeln und überschüssige Kalorien zu verbrennen.

In einigen Fällen kann eine medizinische Behandlung erforderlich sein, um Adipositas zu bekämpfen. Dies kann eine Kombination aus einer angepassten Ernährung, Bewegungstherapie und in einigen Fällen auch medikamentöser Unterstützung oder chirurgischen Eingriffen umfassen. Es ist jedoch wichtig, dass diese Maßnahmen immer unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.

Die versorgungsmedizinischen Grundsätze sehen einen mit einem Grad der Behinderung direkt verknüpften Befund Adipositas nicht vor und dementsprechend werden Sie auch unter dem Begriff GdB-Tabelle Adipositas keinen direkten Eintrag mit Zuordnung einen Grades der Behinderung finden.

Adipositas in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen:

15.3 Fettstoffwechselkrankheit

Der GdS ist grundsätzlich abhängig von dem Ausmaß der Folgekrankheiten.

Bei Notwendigkeit einer LDL-Apherese

30

Alimentäre Fettsucht, Adipositas

Die Adipositas allein bedingt keinen GdS. Nur Folge- und Begleitschäden (insbesondere am kardiopulmonalen System oder am Stütz- und Bewegungsapparat) können die Annahme eines GdS begründen. Gleiches gilt für die besonderen funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per- magna.

Die Versorgungsämter und auch die Rechtsprechung tun sich relativ schwer damit, die fraglos vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch eine Adipositas dennoch einigermaßen vernünftig zu berücksichtigen. Wenngleich es für den Befund Adipositas somit keinen direkten Grad der Behinderung gibt, können die Folgen und Begleitschäden einer Adipositas doch gegebenenfalls berücksichtigt werden. Es ist hierzu auf die unten angegebenen Urteile zum Thema Grad der Behinderung und Adipositas zu verweisen.

Adipositas in der Rechtsprechung | Urteile:

Die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" liegen auch dann vor, wenn die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erst durch ein Zusammenwirken von Gesundheitsstörungen und großem Übergewicht erheblich beeinträchtigt wird.

BSG 9. Senat   24.04.2008     B 9/9a SB 7/06 R

Auch ein erhebliches Übergewicht gehört zu den Faktoren, die einen Bezug zu einer Behinderung aufweisen und daher bei der Beurteilung des Gehvermögens Berücksichtigung finden müssen (so BSG, Urteil vom 24. April 2008, B 9/9a SB 7/06 R, SozR 4-3250 § 146 Nr. 1). Die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas permagna sind nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB erhöhend zu berücksichtigen (vgl. Nr. 26.15 [S. 99]der AHP 200 bzw. Teil B Nr. 15.3 [Bl. 74] der Anlage zur VersMedV), sondern auch insoweit, als sie zu einer Einbuße der in § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB IX genannten Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen (vgl. BSGE 62, 273, 274 = SozR 3850 § 60 Nr. 2 S 2.).

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat   15.04.2010    L 13 SB 82/08/

Die Adipositas bedingt allein zwar keinen GdB. Deren Folgen- und Begleitschäden können aber die Annahme eines GdB begründen. Gleiches gilt für die besonderen funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per magna. Das Bundessozialgericht hat bereits mit Urteil vom 24.4.2008 (B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr 1) entschieden, dass die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per magna nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB (erhöhend) zu berücksichtigen sind, sondern auch insoweit, als sie zu einer für die Zuerkennung des Merkzeichens G relevanten erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen. Ob nach diesen Maßstäben eine Erhöhung des GdB und/oder die Zuerkennung des Merkzeichens G bei einem stark übergewichtigen Antragsteller in Betracht kommt, kann stets nur im Einzelfall beurteilt werden.

BSG 9. Senat   30.04.2019     B 9 SB 76/18

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